Pétanque ist eine Sportart, in der zwei
Mannschaften gegeneinander spielen:
3 Spieler gegen 3 Spieler (Triplette).
Es können sich ebenfalls gegenüberstehen:
2 Spieler gegen 2 Spieler (Doublette),
1 Spieler gegen 1 Spieler (Tête-à-tête).
Bei Triplettes hat jeder Spieler zwei Kugeln zur Verfügung,
bei Doublettes und Tête-à-tête hat jeder Spieler drei Kugeln.
Jede hiervon abweichende Spielweise ist
verboten.
Pétanque wird mit Kugeln gespielt, die von der
F.I.P.J.P. zugelassen sind und folgenden Eigenschaften entsprechen:
1. Sie
müssen aus Metall sein.
2. Einen
Durchmesser zwischen 70,5 mm (Minimum) und 80 mm (Maximum) haben.
3.
Mit einem Gewicht zwischen 650 Gramm
(Minimum) und 800 Gramm (Maximum),
Logo (Marke des Herstellers) und Gewichtsangabe müssen auf den Kugeln eingraviert und immer lesbar sein.
Bei Wettkämpfen, bei denen
lediglich Jugendliche unter 11 Jahre startberechtigt sind, dürfen Kugeln mit
einem Gewicht von 600 Gramm und einem Durchmesser von 65 mm eingesetzt werden;
vorausgesetzt, sie wurden mit einem zugelassenen Logo hergestellt.
4.
Sie dürfen weder durch Hinzufügen von Metall
noch durch Einbringen von Sand
verändert worden sein.
Generell dürfen die Kugeln nach der
Fertigstellung (nur durch zugelassene Hersteller) auf keine Art gefälscht und
keiner Verformung oder Veränderung unterzogen werden. Insbesondere darf die vom
Hersteller vorgegebene Härte durch nachträgliches Ausglühen nicht abgeändert
werden.
Name und Vorname oder die Initialen des Spielers dürfen
jedoch nachträglich eingraviert werden sowie verschiedene Logos und Siegel gemäß
dem Leistungsverzeichnis („Cahier des Charges”) zur Herstellung von Kugeln.
Ein Spieler, der sich einer Verletzung der Bestimmungen
nach Art. 2.4. schuldig macht, wird sofort vom Wettbewerb ausgeschlossen, ebenso
sein oder seine Mitspieler.
Die folgenden zwei Fälle können eintreten:
„Gefälschte” oder „ausgeglühte” Kugeln: Die Lizenz des Spielers wird für eine in den
Rechtsgrundlagen des zuständigen nationalen Verbandes festgelegte Zeitdauer
eingezogen; ungeachtet weiterer Maßnahmen durch das zuständige
Verbandsgericht.
Wenn eine Kugel zwar nicht verfälscht, aber durch Abnutzung
oder einen Fabrikationsfehler einer Kontrolle nicht standhält oder nicht den
unter Art. 2.1, 2.2 oder 2.3 aufgeführten Normen entspricht, muß der Spieler sie
austauschen. Erdarf auch den kompletten Kugelsatz ersetzen.
Durch Spieler formulierte Reklamationen nach Art. 2.1, 2.2
oder 2.3 sind nur vor Beginn eines Spieles zulässig. Die Spieler sind deshalb
gehalten, sich davon zu überzeugen, dass ihre Kugeln und die ihrer Gegner den
festgelegten Normen entsprechen.
Auf Art. 2.4 gestützte Reklamationen sind während des ganzen
Spieles zulässig, dürfen jedoch nur zwischen zwei Durchgängen eingebracht
werden. Wenn sich ab dem dritten Durchgang die Reklamation bezüglich der Kugeln
des Gegners als unbegründet herausstellt, werden dem Punktestand des Gegners
drei Punkte hinzugefügt.
Für den Fall, dass eine Kugel geöffnet wurde, liegt die
Verantwortung bei dem Reklamierenden. Ergibt sich, dass die Kugeln einwandfrei
sind, muss sie der Reklamierende bezahlen oder ersetzen; er kann jedoch nicht
zum Ersatz für darüber hinausgehende Schäden gezwungen werden.
Der Schiedsrichter oder die Jury können immer, auch zu jedem
Zeitpunkt eines Spieles, eine Prüfung der Kugeln eines oder mehrerer Spieler
durchführen.
Die Zielkugeln sind aus Holz. Zielkugeln aus synthetischem
Material müssen das Herstellerlogo tragen, durch die F.I.P.J.P zugelassen sein
und den Normen, die im Leistungsverzeichnis („Cahier des Charges”) festgelegt
sind, entsprechen.
Der Durchmesser muss 30 mm betragen (Toleranz: +
oder – 1mm).
Gefärbte Zielkugeln, gleich in welcher Farbe, sind zulässig,
aber sie dürfen nicht mit einem Magneten aufgehoben werden können.
Vor Beginn eines Wettbewerbes muss jeder Spieler seine
Lizenz vorlegen. Er muss sie ebenfalls auf Verlangen des Schiedsrichters oder
des Gegners vorzeigen, wenn sie nicht an der Einschreibung hinterlegt ist.
Pétanque wird auf jedem Boden gespielt. Die Veranstalter
oder der Schiedsrichter können den Mannschaften jedoch abgegrenzte Spielfelder
zuweisen. In diesem Fall muss das Spielfeld bei nationalen und internationalen
Meisterschaften mindestens 15 m in der Länge und 4 m in der Breite betragen.
Bei anderen Wettbewerben kann der DPV eventuelle
Abweichungen von diesen Mindestmaßen erlauben oder es den angeschlossenen
Landesverbänden ermöglichen, den Abweichungen zuzustimmen. Dabei dürfen die
Abmessungen von 12 m x 3 Meter jedoch nicht unterschritten werden.
Sind die Spielfelder hintereinander angeordnet, gelten die
Begrenzungslinien an den Kopfseiten des eigenen Spielfeldes als
Auslinien.
Sind die Spielfelder von Barrieren (Zusatz des DPV: zum
Beispiel von Balken o. ä.) umgeben, müssen sich diese jenseits einer Auslinie im
Abstand von mindestens 1 m befinden. Zusatz des DPV: Abweichend wird im Bereich
des DPV ein Mindestabstand von 30 cm anerkannt .
Die Spiele werden bis zum Erreichen von 13 Punkten durch eine Mannschaft gespielt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Vorrunden- („poules”) oder die Entscheidungsspiele („cadrage”) nur bis zum Erreichen von 11 Punkten zu spielen.
Bestimmte Wettbewerbe können mit Zeitbegrenzung durchgeführt werden.
Die Spieler ermitteln durch das Los, welche der beiden Mannschaften das Spielgelände aussuchen darf und als erste die Zielkugel wirft.
Wird ein Spielfeld durch den Veranstalter zugewiesen, muss die Zielkugel auf diesem Spielfeld angeworfen werden. Ohne Erlaubnis des Schiedsrichters dürfen die beiden Mannschaften kein anderes Spielfeld auswählen.
Ein beliebiger Spieler der Mannschaft, welche die Auslosung gewonnen hat, wählt den Punkt des Abspieles und zeichnet einen Kreis auf den Boden, in den die Füße jedes Spielers ganz hineinpassen, oder legt einen Wurfreif dort hin. Der Durchmesser eines gezeichneten Kreises muss mindestens 35 cm und höchstens 50 cm betragen. Beim Einsatz eines Wurfreifs muss dieser starr sein und einen Innendurchmesser von 50 cm haben (Toleranz: + oder -2 mm).
Die Entscheidung, Wurfreife einzusetzen, obliegt dem Veranstalter. Dieser muss sie zur Verfügung stellen.
Die drei aufeinander folgenden Wurfversuche mit der Zielkugel muss die Mannschaft aus diesem Wurfkreis leisten. Dieser muss in einem Abstand von mehr als einem Meter von jedem Hindernis entfernt sein; bei Wettbewerben auf freiem Spielgelände muss er mindestens zwei Meter von dem nächsten benutzten Wurfkreis entfernt sein.
Die Mannschaft, welche die Zielkugel wirft, muss alle alten Wurfkreise in der Nähe des neuen Wurfkreises entfernen.
Der Innenbereich des Wurfkreises darf während der laufenden Aufnahme vollständig gereinigt werden. Er muss jedoch danach, spätestens aber vor dem ersten Zielkugelwurf der nächsten Aufnahme, in seinen ursprünglichen Zustand versetzt werden.
Der Wurfkreis ist kein verbotenes Gelände.
Die Füße müssen sich im Innern des Wurfkreises befinden und dürfen nicht über ihn hinausreichen. Erst dann, wenn die geworfene Kugel den Boden berührt hat, dürfen die Füße den Kreis oder den Boden innerhalb des Kreises vollständig verlassen. Auch andere Körperteile dürfen den Boden außerhalb des Wurfkreises nicht berühren. Als Ausnahme ist es Spielern mit (Zusatzdes DPV: dauernden) Behinderungen an den unteren Gliedmaßen gestattet, dass sich nur ein Fuß im Inneren des Wurfkreises befindet.
Behinderte Spieler im Rollstuhl müssen darauf achten, dass mindestens ein Rad auf ihrer Wurfarmseite den Boden im Innenbereich des Wurfkreises berührt.
Das Werfen der Zielkugel durch einen Spieler einer
Mannschaft bedeutet nicht, dass dieser auch als erster spielen muss.
Die von einem Spieler geworfene Zielkugel ist gültig, wenn:
1. Der Abstand der Zielkugel bis zum nächstgelegenen Punkt des inneren Wurfkreisrandes
- mindestens 4 Meter und höchstens 8 Meter für Minimes,
- mindestens 5 Meter und höchstens 9 Meter für Cadets,
- mindestens 6 Meter und höchstens 10 Meter für Juniors und Seniors beträgt.
2. Der Wurfkreis sich mindestens 1 Meter von jedem Hindernis befindet.
3. Die Zielkugel mindestens 1 Meter von jedem Hindernis und vom nächsten Punkt der Grenze zu einem verbotenen Gelände entfernt liegt.
4. Die Zielkugel muss für einen Spieler sichtbar sein, der mit beiden Füßen und in aufrechter Körperhaltung im Innern des Wurfkreises steht. Im Falle einer Uneinigkeit entscheidet der Schiedsrichter unanfechtbar, ob die Zielkugel sichtbar ist.
Bei der nächsten Aufnahme wird die Zielkugel aus einem Wurfkreis oder Wurfreif geworfen, der um den Punkt gezeichnet oder gelegt wird, auf dem die Zielkugel am Ende der vorhergegangenen Aufnahme lag, außer in folgenden Fällen:
- Der Wurfkreis wäre weniger als 1 Meter von einem Hindernis entfernt.
- Es wäre nicht möglich, die Zielkugel auf alle regelgerechten Entfernungen zu werfen.
Im ersten Fall zeichnet der Spieler einen Kreis oder legt einen Wurfreif in der vorgeschriebenen Mindestentfernung vom Hindernis.
Im zweiten Fall kann der Spieler auf einer geraden Linie in entgegen gesetzter Richtung der vorhergehenden Aufnahme zurückgehen, bis er die Zielkugel auf die größtmögliche erlaubte Entfernung werfen kann; aber nicht weiter. Diese Möglichkeit ist jedoch nur zulässig, wenn die Zielkugel in keiner Richtung auf die größtmögliche Entfernung geworfen werden kann.
Wenn nach drei aufeinander folgenden Würfen durch dieselbe Mannschaft die vorgeschriebenen und oben aufgeführten Bedingungen nicht erfüllt sind, wird die Zielkugel der gegnerischen Mannschaft ausgehändigt, die ebenfalls drei Versuche hat und die den Wurfkreis unter den oben genannten Bedingungen zurückverlegen darf. Wenn diese Mannschaft bei drei Würfen nicht erfolgreich ist, darf der Wurfkreis nicht mehr verändert werden.
Die Zeit, um diese drei Würfe durchzuführen beträgt maximal eine Minute. I
In jedem Fall behält die Mannschaft das Recht, welche die
Zielkugel nach den ersten drei Würfen verloren hat, die erste Kugel zu
spielen.
Wird die Zielkugel, nachdem sie geworfen wurde, durch den
Schiedsrichter, einen Spieler, einen Zuschauer, ein Tier oder irgendeinen
beweglichen Gegenstand angehalten, so ist sie nicht gültig und wird erneut
geworfen, ohne dass dieser Wurf auf die drei erlaubten angerechnet wird.
Wenn nach dem Wurf der Zielkugel eine erste Kugel gespielt
ist, hat der Gegner noch das Recht, die Lage der Zielkugel zu beanstanden. Wird
die Beanstandung für zulässig erkannt, so wird die Zielkugel erneut geworfen und
die Kugel erneut gespielt.
Die Zielkugel darf nur dann erneut geworfen werden, wenn
beide Mannschaften den Wurf als ungültig anerkannt haben oder wenn der
Schiedsrichter so entschieden hat. Sollte sich eine Mannschaft davon abweichend
verhalten, verliert sie das Recht zum Werfen der Zielkugel.
Wenn der Gegner ebenfalls eine Kugel gespielt hat, wird die
Zielkugel als definitiv gültig angesehen und Reklamationen sind dann nicht mehr
erlaubt.
Die Zielkugel ist in folgenden 6 Fällen ungültig:
1. Wenn sie im Verlauf eines
Durchganges auf verbotenes Gelände gelangt, auch wenn sie auf erlaubtes
Spielgelände zurückkehrt.
Die Zielkugel ist gültig, wenn sie auf der Grenze des Spielgeländes liegt. Sie ist nur ungültig, wenn sie (aus der Senkrechten betrachtet) die Grenze zu einem verbotenen Gelände oder die Auslinie mit ihrem gesamten Durchmesser vollständig überschritten hat.
Als verbotenes Gelände ist auch eine Pfütze anzusehen, auf
der die Zielkugel frei schwimmt.
2. Wenn sie sich auf erlaubtem
Gelände befindet, ihre Lage aber so verändert wird, dass sie (entsprechend
Artikel 7) vom Wurfkreis aus nicht mehr sichtbar ist.
Eine Zielkugel ist jedoch nicht ungültig, wenn sie durch
eine Kugel verdeckt wird.
Um beurteilen zu können, ob die Zielkugel sichtbar ist, darf
der Schiedsrichter eine Kugel zeitweise entfernen.
3. Wenn die Zielkugel so verändert
wird, dass sie auf mehr als 20 Meter (für Juniors und Seniors) bzw. 15 Meter
(für Cadets und Minimes) oder weniger als 3 Meter entfernt vom Wurfkreis liegen
bleibt.
4. Wenn sie mehr als ein benachbartes
abgegrenztes Spielfeld überquert oder, wenn die Spielfelder hintereinander
angeordnet sind, sie die Begrenzungslinie an der Kopfseite des eigenen
Spielfeldes überschreitet.
5. Wenn ihre Lage so verändert wird,
dass sie unauffindbar ist, wobei die Zeit zum Suchen auf fünf Minuten limitiert
ist.
6. Wenn sich zwischen dem Wurfkreis
und der Zielkugel verbotenes Gelände befindet.
Grundsätzlich ist es den Spielern verboten, eventuelle
Maßnahmen zur Veränderung des Spielgeländes vorzunehmen. Es ist den Spielern
ausdrücklich verboten, ein Hindernis, das sich auf dem Spielgelände befindet, zu
entfernen, in seiner Lage zu verändern oder zu zerdrücken.
Nur der Spieler, der die Zielkugel wirft, darf vorher
lediglich die Bodenbeschaffenheit für einen Wurfpunkt („donnée”) erkunden, indem
er, allerdings nicht mehr als dreimal, mit einer seiner Kugeln den Boden an
dieser Stelle berührt. Jedoch darf der Spieler (der sich darauf vorbereitet zu
spielen) oder gegebenenfalls ein Spieler seiner Mannschaft das Loch schließen,
das durch die unmittelbar davor gespielte Kugel entstanden ist (Hinweis des DPV:
es kann sich auch um ein Loch eines anderen Spiels handeln).
Bei der Nichtbeachtung voranstehender Bestimmungen zieht
sich der Spieler die in Artikel 34 aufgeführten Maßnahmen zu.
Es ist den Spielern verboten, Kugeln oder Zielkugeln im
Verlauf des Spieles zu wechseln, außer in folgenden Fällen:
1. Sie sind unauffindbar, wobei die Zeit zum Suchen auf fünf
Minuten limitiert ist.
2. Wenn sie zerbrechen, zählt nur das größte Bruchstück. Sind
noch Kugeln zu spielen, so wird das größte Bruchstück sofort, nach eventuell
erforderlicher Messung, durch eine Kugel/Zielkugel mit gleichem oder ähnlichem
Durchmesser ersetzt. Bei der nächsten Aufnahme kann (Hinweis des DPV:“kann, muss
aber nicht“) der betroffene Spieler seine Kugeln komplett austauschen.
Wenn die Zielkugel im Verlauf eines Durchganges unvermutet
durch ein Blatt oder ein Stück Papier verdeckt wird, sind diese Gegenstände zu
entfernen.
Wenn die schon zur Ruhe gekommene Zielkugel zum Beispiel durch die Einwirkung des Windes oder einer Bodenunebenheit bewegt wird, so wird sie auf ihren ursprünglichen Platz zurückgelegt; vorausgesetzt, die Zielkugel war markiert.
Dasselbe geschieht, wenn die Zielkugel unabsichtlich durch
einen Spieler, einen Schiedsrichter, einen Zuschauer, einen beweglichen
Gegenstand (z.B. eine Kugel/ Zielkugel aus einem anderen Spiel) oder durch ein
Tier in ihrer Lage verändert wird.
Um jede Anfechtung zu vermeiden, müssen die Spieler die
Zielkugel markieren. Waren die Kugeln oder die Zielkugel nicht markiert, ist
eine Reklamation unmöglich.
Wird die Zielkugel durch eine in dieser Aufnahme gespielte
Kugel bewegt, bleibt sie gültig.
Wenn im Verlauf einer Aufnahme die Zielkugel auf eine andere bespielte Fläche gerät, die begrenzt oder nicht begrenzt ist, ist sie gültig unter dem Vorbehalt der Bestimmungen von Artikel 9.
Die Spieler, welche diese Zielkugel benutzen, warten gegebenenfalls auf das Ende der Aufnahme, der durch die Spieler begonnen wurde, die die betreffende Spielfläche benutzen, um dann ihre eigene Aufnahme zu beenden.
Die Spieler, auf welche diese Bestimmung zutrifft, müssen Geduld und Höflichkeit an den Tag legen.
In der folgenden Aufnahme kehren die Spieler wieder auf ihre bisherige Spielfläche zurück. Die Zielkugel wird dann aus einem Wurfkreis oder Wurfreif geworfen, der um den Punkt gezeichnet oder gelegt wird, auf dem sie lag, bevor sie das Spielfeld verlassen hatte; dies unter Berücksichtigung des Artikels 7.
Wird im Verlauf eines Durchganges die Zielkugel ungültig, so
können sich drei Möglichkeiten ergeben:
1. beide Mannschaften verfügen
jeweils noch über mindestens eine zu spielende Kugel:
Der Durchgang wird mit 0 Punkten gewertet (annulliert).
2. nur eine Mannschaft verfügt noch
über mindestens eine zu spielende Kugel:
Diese Mannschaft bekommt so viele Punkte zugesprochen, wie
sie noch zu spielende Kugeln zur Verfügung hat.
3. keine Mannschaft verfügt noch über
zu spielende Kugeln:
Der Durchgang wird mit 0 Punkten gewertet (annulliert).
1. Wenn die weggeschossene Zielkugel
durch einen Schiedsrichter oder einen Zuschauer angehalten wird, behält sie ihre
neue Position.
2. Wird die weggeschossene Zielkugel
durch einen Spieler angehalten, so hat dessen Gegner drei Möglichkeiten:
a) Er lässt
die Zielkugel in ihrer neuen Position.
b) Er legt
sie an ihren ursprünglichen Platz zurück.
c) Er
legt die Zielkugel auf einen Punkt, der sich auf der Verlängerung der Strecke
zwischen dem ursprünglichen Platz der Zielkugel und dem Platz befindet, an dem
sie angehalten wurde, aber höchstens auf 20 Meter (für Juniors und Seniors) bzw. 15
Meter (für Cadets und Minimes), und zwar so, dass die Zielkugel sichtbar
ist.
Die Punkte b) und c) können nur angewendet werden, wenn die
Zielkugel vorher markiert war. War die Zielkugel nicht markiert, bleibt sie in
ihrer neuen Position.
Überquert eine weggeschossene Zielkugel verbotenes Gelände
und kommt zurück, um dann auf dem Spielgelände zum Stillstand zu kommen, ist sie
ungültig und Artikel 13 findet Anwendung.
Die erste Kugel wird von einem Spieler der Mannschaft
gespielt, die den Losentscheid oder den vorhergehenden Durchgang gewonnen hat.
Danach ist immer die Mannschaft an der Reihe, die in dem laufenden Durchgang
nicht im Punktbesitz ist.
Der Spieler darf keine Hilfsmittel benutzen oder
Markierungen vornehmen, um seine Kugel ins Ziel zu bringen oder um seinen
Wurfpunkt zu kennzeichnen. Wenn er seine letzte Kugel spielt, ist es ihm nicht
erlaubt, eine weitere Kugel in der anderen Hand zu halten.
Die Kugeln müssen einzeln gespielt werden.
Geworfene Kugeln dürfen nicht noch einmal gespielt werden.
Ausnahme: Kugeln, die zwischen Wurfkreis und Zielkugel durch eine Kugel oder
Zielkugel aus einem anderen Spiel, durch ein Tier, ein bewegliches Objekt (Ball
usw.) angehalten oder von Ihrer Bahn abgelenkt werden sowie der in Artikel 8
Absatz 2 beschriebenen Situation.
Es ist verboten, die Kugeln oder die Zielkugel anzufeuchten.
Bevor ein Spieler spielt, muss er seine Kugel von allen ihr
anhaftenden Fremdkörpern und Schmutzspuren reinigen, andernfalls treten die in
Artikel 34 aufgeführten Maßnahmen in Kraft.
Befindet sich die erste gespielte Kugel auf verbotenem Gelände, dann muss der Gegner spielen und dies abwechselnd, bis sich eine Kugel innerhalb des Spielgeländes befindet.
Wenn sich nach einer gespielten Kugel oder nach einem Schuss
keine Kugel mehr innerhalb des Spielgeländes befindet, gelten sinngemäß die
Bestimmungen des Artikel 28.
Während der regulären Zeit, die ein Spieler benötigt, um
seine Kugel zu spielen, müssen die anderen Spieler und die Zuschauer äußerste
Ruhe einhalten.
Die Gegner dürfen weder umhergehen, noch gestikulieren oder
irgend etwas tun, was den Spieler stören könnte. Nur die Partner des Spielers
dürfen sich zwischen der Zielkugel und dem Wurfkreis befinden.
Die Gegner müssen sich seitlich hinter der Zielkugel oder
seitlich hinter dem Spieler aufhalten. Sie müssen sowohl vom Spieler als auch
von der Zielkugel einen Abstand von mindestens 2 Meter einhalten.
Die Spieler, welche diese Vorschriften nicht beachten,
können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden, wenn sie ihr Verhalten nach einer
Verwarnung durch den Schiedsrichter beibehalten.
Es ist nicht erlaubt, seine Kugel im Spiel zur Probe zu werfen. Spieler, die sich nicht an diese Regel halten, können mit den in Artikel 34 aufgeführten Maßnahmen belegt werden.
Kugeln, die im Verlauf eines Durchganges das zugeteilte
Spielfeld verlassen sind gültig (ausgenommen Artikel 18 findet Anwendung).
Jede Kugel ist ungültig, sobald sie verbotenes Gelände überquert. Eine Kugel ist gültig, wenn sie auf der Grenze des Spielgeländes liegt. Sie ist nur ungültig, wenn sie (aus der Senkrechten betrachtet) die Grenze des erlaubten Geländes mit ihrem gesamten Durchmesser vollständig überschritten hat. Dasselbe trifft für die Kugel zu, die bei vorgegebenen Spielfeldern mehr als ein längsseitig unmittelbar benachbartes Spielfeld vollständig überquert oder das Spielfeld an der Schmalseite vollständig verlässt.
Bei Spielen mit Zeitbeschränkung, die auf einem zugeteilten Spielfeld ausgetragen werden, ist eine Kugel ungültig, wenn sie vollständig das zugeteilte Feld verlässt.
Wenn eine Kugel danach auf das Spielgelände zurückkehrt, sei es wegen einer Bodenunebenheit oder weil sie von einem beweglichen oder unbeweglichen Hindernis abprallt, muss sie sofort aus dem Spiel genommen werden und alles, was sie auf ihrem Weg zurück in das Spielgelände verändert hat, wird in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt.
Jede ungültige Kugel muss sofort aus dem Spiel genommen werden. Andernfalls wird sie als gültig angesehen, sobald eine weitere Kugel von der gegnerischen Mannschaft gespielt wurde.
Eine Kugel, die durch den Schiedsrichter oder einen
Zuschauer angehalten wird, behält die Position, in der sie liegen bleibt.
Jede gespielte Kugel ist ungültig, wenn sie von einem Spieler unabsichtlich angehalten oder abgelenkt wird, von dessen Mannschaft sie gespielt wurde.
Jede gelegte Kugel, die von einem gegnerischen Spieler unabsichtlich angehalten oder abgelenkt wird, kann nach Belieben des Spielers nochmals gespielt oder dort liegengelassen werden, wo sie zur Ruhe kommt.
Wenn eine Kugel geschossen (oder mit ihr geschossen) wurde und diese durch einen Spieler angehalten wird, kann der Gegner des Spielers:
1. sie an dem Platz liegen lassen, an dem sie zur Ruhe gekommen
ist,
2. sie auf eine Stelle legen, die sich auf der Verlängerung der
Strecke zwischen dem ursprünglichen Platz der Kugel und dem Platz befindet, an
dem sie zur Ruhe gekommen ist, aber nur auf zugelassenem Spielgelände und wenn
sie markiert gewesen ist.
Ein Spieler, der eine in Bewegung befindliche Kugel
absichtlich anhält, ist sofort für das laufende Spiel zu disqualifizieren;
ebenso seine Mitspieler.
Sobald die Zielkugel geworfen ist, verfügt jeder Spieler
über maximal eine Minute, um seine Kugel zu spielen. Diese Frist läuft von dem
Zeitpunkt an, an dem die Zielkugel oder die zuvor gespielte Kugel zur Ruhe
gekommen ist und, wenn ein Punkt gemessen werden muss, nachdem die Messung
abgeschlossen ist.
Dieselben Bestimmungen gelten auch für das Werfen der Zielkugel, das bedeutet 1 Minute für die drei Wurfversuche.
Jeder Spieler, der diese Bestimmungen nicht einhält, zieht
sich die im Kapitel „Disziplin“ in Artikel 34 vorgesehenen Strafmaßnahmen
zu.
Wenn eine Kugel, die bereits zur Ruhe gekommen war, sich
durch Einwirkung des Windes oder wegen einer Bodenunebenheit bewegt, wird sie
auf den ursprünglichen Platz zurückgelegt. Dasselbe gilt für eine Kugel, die
unabsichtlich durch einen Spieler, einen Schiedsrichter, einen Zuschauer oder
irgendeinen beweglichen Gegenstand sowie durch ein Tier bewegt wird.
Um jede Anfechtung zu vermeiden, müssen die Spieler die Kugeln markieren. Es ist keinerlei Reklamation bezüglich einer Kugel zulässig, die nicht markiert war, und der Schiedsrichter stellt in diesem Fall nur die Lage der Kugeln auf dem Spielgelände fest und entscheidet danach.
Dagegen ist eine Kugel gültig, wenn sie durch eine andere
Kugel aus dem eigenen Spiel bewegt wurde
Ein Spieler, der eine andere Kugel als seine eigene spielt, erhält eine Verwarnung. Die gespielte Kugel ist dennoch für diesen Wurf gültig, muss aber dann sofort ausgetauscht werden; gegebenenfalls nach einer Messung.
Im Wiederholungsfall im Laufe des Spieles wird seine Kugel annulliert und alles, was sie verändert hat, wird in die ursprüngliche Lage zurückversetzt.
Artikel 23 – Außerhalb des Wurfkreises gespielte KugelnJ
Jede Kugel, die aus einem anderen Wurfkreis gespielt wurde als die Zielkugel, ist ungültig und alles, was sie auf ihrem Weg verändert hat, wird in die ursprüngliche Lage zurückversetzt; wenn es sich um markierte Kugeln/Zielkugel handelt.
Der Gegner hat jedoch das Recht, die Vorteilsregel
anzuwenden und den Wurf für gültig zu erklären. In diesem Fall ist die Lege-
oder Schusskugel gültig und alles, was sie verändert hat, bleibt in der neuen
Position.
Für die Messung eines Punktes ist es erlaubt, die Kugeln und
Hindernisse vorübergehend zu entfernen, die zwischen der Zielkugel und der zu
messenden Kugel liegen, nachdem sie markiert worden sind. Nach dem Messen sind
die entfernten Kugeln und Hindernisse an ihren ursprünglichen Platz
zurückzulegen. Können die Hindernisse nicht entfernt werden, so ist die Messung
mit Hilfe eines Zirkels (Zusatz des DPV: oder anderer geeigneter Mittel )
durchzuführen.
Das Messen eines Punktes obliegt dem Spieler, der als letzter gespielt hat oder einem seiner Mitspieler. Die Gegner haben danach immer das Recht, nach einem dieser Spieler zu messen. Der Schiedsrichter kann während eines Spieles jederzeit, unabhängig vom Rang der zu messenden Kugeln, konsultiert werden und seine Entscheidung ist unanfechtbar.
Die Messungen müssen mit geeigneten Messgeräten durchgeführt werden, jede Mannschaft muss im Besitz eines Messgerätes sein.
Es ist insbesondere verboten, Messungen mit den Füßen
durchzuführen. Der Spieler, der diese Vorschrift nicht einhält, wird mit einer
im Kapitel „Disziplin“ in Artikel 34 vorgesehenen Strafmaßnahme
belegt.
Es ist den Spielern verboten, gespielte Kugeln vor Ende der Aufnahme aufzuheben.
Jede Kugel ist ungültig, die am Ende einer Aufnahme vor der
Feststellung der Punktezahl weggenommen wird. Diesbezüglich ist keinerlei
Reklamation zulässig.
Wenn ein Spieler beim Messen die Zielkugel oder eine strittige Kugel in ihrer Lage verändert, so ist der Punkt für die Mannschaft dieses Spielers verloren.
Wenn der Schiedsrichter beim Messen eines Punktes die Zielkugel oder eine Kugel bewegt oder in ihrer Lage verändert, so entscheidet der Schiedsrichter nach bestem Wissen und Gewissen.
Wenn zwei gegnerische Kugeln die Zielkugel berühren oder
wenn diese der Zielkugel am nächsten liegen und den gleichen Abstand zu ihr
haben, können folgende drei Möglichkeiten eintreten:
1. Wenn beide Mannschaften keine zu
spielenden Kugeln mehr haben, wird die Aufnahme annulliert. Die Zielkugel fällt
der Mannschaft zu, die die Zielkugel zuvor geworfen hat.
2. Wenn nur eine Mannschaft noch
Kugeln zur Verfügung hat, so spielt sie ihre Kugeln und erhält am Ende des
Durchganges so viele Punkte, wie sie Kugeln näher bei der Zielkugel platziert
hat, als die am nächsten liegende gegnerische Kugel.
3. Wenn beide Mannschaften noch über Kugeln verfügen, so spielt die Mannschaft die zuletzt gespielt hat, noch eine Kugel, danach der Gegner usw., bis eine Mannschaft den Punkt mit einer ihrer Kugeln gewinnt.Wenn nur noch eine Mannschaft noch Kugeln zur Verfügung hat, sind die Bestimmungen von Artikel 28 Nr. 2 anzuwenden.
Wenn sich am Ende eines Durchganges keine Kugel mehr auf dem
Spielgelände befindet, wird der Durchgang annulliert.
Alle Fremdkörper, welche der Kugel oder der Zielkugel
anhaften, müssen vor der Messung entfernt werden.
Alle Reklamationen müssen, um zugelassen zu werden, an den Schiedsrichter gerichtet werden. Eine Reklamation, die nach der Annahme des Spielergebnisses vorgebracht wird, findet keine Berücksichtigung.
Jede Mannschaft ist für die Überwachung der gegnerischen
Mannschaft verantwortlich (Lizenz, Kategorie, Spielfeld, Kugeln, usw. ...).
Im Augenblick des Losentscheides über die Spielpaarungen und bei der Verkündung des Ziehungsergebnisses müssen die Spieler am Kontrolltisch anwesend sein. Eine Mannschaft, die eine Viertelstunde nach der Verkündung dieser Ergebnisse nicht auf dem Spielgelände/-feld ist, wird mit einem Punkt bestraft, welcher der gegnerischen Mannschaft zum Vorteil angerechnet wird. Diese Frist wird bei Spielen mit Zeitbegrenzung auf 5 Minuten verkürzt.
Für jeweils weitere fünf Minuten Verspätung erhöht sich die Strafe um einen Punkt.
Während eines Wettbewerbes finden dieselben Strafen Anwendung nach jeder Ziehung und im Fall einer Wiederaufnahme der Spiele nach einer Unterbrechung (unabhängig vom Grund der Unterbrechung).
Eine Mannschaft, die eine Stunde nach dem Wettbewerbsbeginn bzw. der Wiederaufnahme nach einer Unterbrechung nicht auf dem Spielgelände/-feld anwesend ist, wird aus dem Wettbewerb ausgeschlossen.
Um ein Spiel zu beginnen, braucht eine unvollständige Mannschaft nicht auf ihren abwesenden Spieler zu warten; sie verfügt jedoch nicht über dessen Kugeln.
Kein Spieler darf sich ohne Erlaubnis des Schiedsrichters
von einem Spiel entfernen oder das Spielgelände verlassen. Bei einem
entsprechenden Verstoß treten die Bestimmungen dieses und des nächsten Artikels
in Kraft.
Wenn ein abwesender Spieler nach Beginn einer Aufnahme erscheint, darf er an dieser nicht teilnehmen. Er ist erst ab der nächsten Aufnahme zum Spiel zugelassen.
Wenn ein abwesender Spieler später als eine Stunde nach Beginn des Spieles erscheint, verliert er das Recht an dem Spiel teilzunehmen.
Wenn sein oder seine Mitspieler dieses Spiel gewinnen, kann er am nächsten Spiel unter dem Vorbehalt teilnehmen, dass die Mannschaft namentlich eingeschrieben ist.
Wenn ein Wettbewerb in Gruppen („poules”) durchgeführt wird, kann er am nächsten Spiel teilnehmen (unabhängig von dem Resultat des vorhergehenden Spieles).
Eine Aufnahme gilt als begonnen, wenn die Zielkugel
regelgerecht auf dem Spielgelände platziert worden ist.
Das Austauschen eines Spielers im „Doublette” bzw. eines oder zwei Spielern im „Triplette” ist nur bis zum offiziellen Beginn des Wettbewerbes (Signal durch Hupen/Pfeifen oder als Ansage usw.) erlaubt. Hierzu ist Voraussetzung, dass der oder die Ersatzspieler nicht bereits in dem Wettbewerb für eine andere Mannschaft eingeschrieben sind.
Bei der Nichtbeachtung voranstehender Bestimmungen zieht
sich der Spieler folgende Maßnahmen zu :
1. Verwarnung.
2. Anullierung der gespielten oder
der zu spielenden Kugel.
3. Anullierung der gespielten oder
der zu spielenden Kugel und der darauffolgenden Kugel.
4. Ausschluss des schuldigen Spielers
für das Spiel.
5. Disqualifikation der schuldigen Mannschaft.
6. Disqualifikation beider
Mannschaften im Falle heimlicher Absprachen.
Jede begonnene Aufnahme muss, auch wenn es regnet, zu Ende
gespielt werden; es sei denn, der Schiedsrichter trifft eine andere
Entscheidung. Er allein ist berechtigt, im Einvernehmen mit der Jury zu
entscheiden, ob ein Spiel unterbrochen oder wegen höherer Gewalt annulliert
wird.
Wenn nach der Ansage zum Beginn eines neuen Abschnittes
eines Wettbewerbes (2. Runde, 3. Runde, usw. ...) Spiele noch nicht beendet
sind, kann der Schiedsrichter, im Einvernehmen mit dem Veranstalter, alle
Anordnungen und Entscheidungen treffen, die er für einen guten Verlauf des
Wettbewerbes für notwendig erachtet.
Die Mannschaften, die ein Spiel austragen und es dabei an
Sportsgeist und Respekt gegenüber der Öffentlichkeit, den Offiziellen oder dem
Schiedsrichter fehlen lassen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Dieser
Ausschluss kann zur Nichtwertung eventuell erzielter Ergebnisse sowie zur
Anwendung der in Artikel 38 vorgesehenen Maßnahmen führen.
Ein Spieler, der sich einer Unkorrektheit und, im schlimmeren Fall, der Anwendung von Gewalt gegenüber einem Offiziellen, einem Schiedsrichter, einem anderen Spieler oder einem Zuschauer schuldig macht, zieht sich, entsprechend der Schwere seines Vergehens, eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu:
1. Ausschluss vom Wettbewerb.
2. Entzug der Lizenz.
3. Einbehalten oder Rückgabe der
Preise.
Alle Maßnahmen, die einen Spieler betreffen, können auch auf
seine Mitspieler angewandt werden.
Die Maßnahme Nr. 1 ist durch den Schiedsrichter zu verhängen.
Die Maßnahme Nr. 2 ist durch die Jury zu verhängen.
Die Maßnahmen unter Nr. 3 sind durch den Veranstalter zu verhängen. Er sorgt dafür, dass die zurückgehaltenen Preise und Vergütungen zusammen mit einem Bericht innerhalb von 48 Stunden zum Komitee des zuständigen nationalen Verbandes gelangen, der über ihre Verwendung entscheidet.
In jedem Fall liegt die letzte Entscheidung beim zuständigen nationalen Verbandsgericht.
Von jedem Spieler wird korrekte Bekleidung erwartet Jeder
Spieler, der diese Vorschriften nicht beachtet, wird nach einer Verwarnung durch
den Schiedsrichter vom Wettbewerb ausgeschlossen.bewerb ausgeschlossen.
Die Schiedsrichter, die den Wettbewerb leiten, sind gehalten, die strikte Einhaltung der Spielregeln und der begleitenden Bestimmungen zu überwachen. Sie sind berechtigt, jeden Spieler und jede Mannschaft vom Wettbewerb auszuschließen, die sich weigern, ihren Anordnungen entsprechende Folge zu leisten.
Zuschauer mit (oder mit suspendierter) Lizenz, die durch ihr
Verhalten den Anlass zu Zwischenfällen auf dem Spielgelände geben, werden vom
Schiedsrichter dem Komitee des zuständigen nationalen Verbandes gemeldet. Das
Komitee dieses Verbandes wird den oder die Schuldigen vor das zuständige
Verbandsgericht laden, welches über die weiteren Maßnahmen befindet.
Von allen Fällen, die in diesem Reglement nicht vorgesehen sind, ist dem Schiedsrichter eine Mitteilung zu machen, welcher der Jury des Wettbewerbes entsprechenden Bericht erstatten kann. Die Jury besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Mitgliedern. Die Entscheidungen der Jury, die in Anwendung dieses Artikels getroffen werden, sind unanfechtbar. Im Falle der Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden der Jury entscheidend.
Anmerkung: Das vorliegende Reglement wurde am 13. November 2008 bei der internationalen Tagung der F.I.P.J.P. in Dakar (Senegal) beschlossen.