Kinderfasching beim TVD
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- Veröffentlicht am Dienstag, 02. Februar 2016
- Geschrieben von p.adam
Nach dem Umzug zum TVDÂ
Für Faschingsdienstag (09. Februar) ab 15.11 Uhr organisiert der TVD wieder seine beliebte Kinderfaschingsparty. Spiele und Unterhaltung, Musik und Animationen und jede Menge Spaß verspricht das TVD-Event-Team für alle Kinder ab zwei Jahren. Für leckere Speisen und Getränke sorgt der Wirt des Vereinslokals. Kinder, Eltern und Großeltern können fast drei Stunden lockere, abwechslungsreiche Unterhaltung mit viel Spaß und bester Faschingsstimmung erleben. Der Eintritt kostet 3 Euro (an der Kasse bei Saalöffnung, kein Vorverkauf).
Kinderfaschingsparty am 17. 2.2015
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- Veröffentlicht am Montag, 09. Februar 2015
Für Faschingsdienstag (17. Februar) ab 15.11 Uhr organisiert der TVD wieder seine beliebte Kinderfaschingsparty. Spiele und Unterhaltung, Musik und Animationen und jede Menge Spaß verspricht das TVD-Event-Team für alle Kinder ab zwei Jahren. Für leckere Speisen und Getränke sorgt der Wirt des Vereinslokals. Kinder, Eltern und Großeltern können fast drei Stunden lockere, abwechslungsreiche Unterhaltung mit viel Spaß und bester Faschingsstimmung erleben. Der Eintritt kostet 3 Euro (an der Kasse bei Saalöffnung, kein Vorverkauf).
Ihr Ansprechpartner für weitere Informationen und Rückfragen: Peter Adam, TVD-Event-Team
Tel.: 06103 86527 mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Kindeswohl im TVD
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- Veröffentlicht am Mittwoch, 10. Mai 2023
- Geschrieben von Heiko Lenhard
TVD etabliert Präventions- und Schutzkonzept "Kindeswohl"
Wir erkennen an, dass Sport insbes. Vereinssport wichtige Räume für Kinder und Jugendliche bietet, die über die rein körperliche Betätigung hinausgehen. Gleichwohl gibt es in der Sportwelt Strukturen, die in der Vergangenheit bis Gegenwart eine Anfälligkeit für die Ausnutzung derer zum Schaden von Kindern und Jugendlichen offenbart haben. Dies sind zum Beispiel Machtgefälle zwischen TrainerInnen und AthletInnen, Abhängigkeitsverhältnisse, körperliche Nähe, vergleichsweise lange Zeiträume außerhalb des Elternhauses usw. All diese Punkte sind oft nicht vermeidbar (körperliche Nähe z. B. oft sportartbedingt).
Wir wenden uns gegen den Missbrauch dieser strukturellen Gegebenheiten zum Schaden von Kindern, Jugendlichen und anderen und machen hiermit unsere Position und unser darauf beruhendes Handeln transparent.
Das
hier dargestellte Präventions- und Schutzkonzept "Kindeswohl" wurde im Gesamtvorstand des TVD besprochen und vom Gremium verabschiedet.
Klimaschutzinitiative TV Dreieichenhain
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- Veröffentlicht am Donnerstag, 04. April 2019
Der TV Dreieichenhain leistet Klimaschutzbeitrag und die Halle strahlt
Als Teilnehmer der bundesweiten Klimaschutzinitiative leistet der TV Dreieichenhain einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen und zur Erreichung der Klimaschutzziele.
LK Offenbach ist Hotspot: Neue Regeln im Sport
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- Veröffentlicht am Dienstag, 11. Januar 2022
- Geschrieben von Julian Schäfer
Nach dem Überschreiten der 7-Tages-Inzidenz-Marke von 350 an drei aufeinanderfolgenden Tagen im Landkreis Offenbach gelten ab heute folgende Regeln für Sportangebote:
- in Innenräumen / gedeckten Sportstätten: für TN 2G plus, also
- Impf- oder Genesenennachweis plus Testnachweis oder Impf- oder Genesenennachweis plus Auffrischungsimpfung
- Ausnahmen:
- Kinder unter 6 Jahren oder noch nicht eingeschult sind ausgenommen
- Personen unter 18 Jahren: Testnachweis
- Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können: ärztliches Attest + Testnachweis
- draußen / auf ungedeckten Sportstätten: für TN 2G, also
- Impf- oder Genesenennachweis
- Ausnahmen:
- Kinder unter 6 Jahren oder noch nicht eingeschult sind ausgenommen
- Personen unter 18 Jahren: Testnachweis
- Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können: ärztliches Attest + Testnachweis
Begrifferklärungen:
- Testnachweis: offizieller Antigentest max. 24 h alt, PCR-Test max. 48 h alt, Testheft im Rahmen verbindlicher Testung von Bildungseinrichtungen, Selbsttest vor Ort unter Aufsicht
- Impfnachweis: Nachweis über zwei Impfungen mind. 4 Wochen zurückliegend (Johnson & Johnson eine Impfung), Genesennachweis + eine Impfung, positiver Antikörpernachweis (vor Impfung) + eine Impfung
- Genesenennachweis: positiver PCR-Test mind. 28 Tage alt, höchstens 6 Monate alt
- Auffrischungsimpfung: weitere Impfung mit mRNA-Impfstoff also
- eine dritte Impfung nach zweimaliger Impfung mit den Impfstoffen von Astrazeneca/BioNTech/Moderna,
- eine zweite Impfung nach einer Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson oder
- eine zweite Impfung einer genesenen Person.
Grundlage ist §27 Abs. 1. Satz 1 Nr. 6. der CoSchuV (Stand 28.12.21).

