Mitgliedsbeiträge: Umstellung auf SEPA
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- Veröffentlicht am Sonntag, 27. Oktober 2013
Der deutsche Zahlungsverkehr wird auf den europäischen Standard SEPA umgestellt. Die EU- Kommission hat das Ende der jeweiligen nationalen Zahlungsverkehrsverfahren zum 1. Februar 2014 verkündet. Über die Umstellung haben wir bereits in der Jahreshauptversammlung und in der Vereinszeitschrift Nr. 44/Mai 2013 informiert. Wichtig:
Für die Mitglieder ändert sich nichts, sie müssen nichts unternehmen!
Nach neuer Landesverordnung: Sport in Innenräumen nur Geimpft - Genesen - PCR-getestet
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- Veröffentlicht am Sonntag, 14. November 2021
- Geschrieben von Julian Schäfer
Nach der neuen Landesverordnung und den zugehörigen Auslegungshinweisen vom 11.11.2021 ist die Teilnahme an Sportangeboten in Innenräumen nur für geimpfte, genesene oder PCR-geteste Personen gestattet.
Ausnahmen gelten für Personen unter 18 oder Personen, die sich aus medizinischen Gründen (Attest mit Name und Geburtsdatum) nicht impfen lassen können. Diese können teilnehmen bei
- Nachweis der kontinuierlichen Teilnahme an einer regelmäßigen Testung im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzeptes für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende an Schulen oder sonstigen Ausbildungseinrichtungen nachweisen (z. B. per Schultestheft).
- Nachweis für max. 24 h zurückliegende Testung per Antigentest durch geschultes Personal (z. B. Bürgertest)
- Kinder unter 6 Jahren sowie noch nicht eingeschulte Kinder sind von der Vorlagepflicht eines Negativnachweises ausgenommen.
Für die Beschäftigten in Sportstätten – unabhängig, ob angestellt, selbstständig oder ehrenamtlich tätig – mit Kontakt zu externen Personen gilt die Testpflicht nach § 3a (zweimal wöchentlicher Antigentest, soweit nicht geimpft oder genesen). Zu dieser Gruppe zählen etwa Trainer, Betreuer, Schiedsrichter und ähnliche Personen. Auch ehrenamtlich Tätige und freiberuflich Beschäftigte fallen unter diese Personengruppe und werden Arbeitnehmern gleichgestellt.
Nach neuer Landesverordnung: Sport in Innenräumen nur mit 2G
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- Veröffentlicht am Mittwoch, 24. November 2021
- Geschrieben von Julian Schäfer
Die neue Landesverordnung (CoSchuVer, Stand 24.11.), gültig ab morgen, 25. November, ist heute veröffentlicht worden. Auslegungshinweise sowie eine inhaltlich abgestimmte Einordnung für den Sport durch den LSBH gibt es noch nicht. Entsprechend ist auf Anpassungen zu achten.
Ebenfalls relevant sind die überarbeitete Corona-ArbSchVer, der neue IfSG §28b und die SchuAusnahmV.
Es ergeben sich beim ersten Lesen folgende Änderungen:
- Teilnahme an Sportangeboten in Innenräumen / gedeckten Sportstätten nur
- geimpft
- genesen
- Personen unter 18 oder Personen, die sich aus med. Gründen nicht impfen lassen können,
- mit Antigentest von offizieller Teststelle, max. 24 h zurückliegend,
- Teilnahme an schulischen Testungen o. ä.,
- oder Selbsttest vor Ort unter Aufsicht
- Personen unter 6 Jahren bzw. noch nicht eingeschult
- Beschäftigte in Sportstätten (mit Kontakt zu externen Personen) haben (soweit noch nicht geschehen)
- entweder einen Impf- oder Genesenennachweis vorzulegen
- oder müssen bei Betretung ein negatives Testergebnis vorlegen (Antigentest von offizieller Teststelle max. 24 h zurückliegend, Selbsttest vor Ort unter Aufsicht)
- weiterhin Anspruch auf 2 Testangebote pro Woche
Allen Personen (unabhängig des Immunitätsstatus) wird empfohlen nur mit negativem Testergebnis (max. 24 h alt) teilzunehmen (CoSchuV §1 (4)).
Neue Beiträge ab 01.01.2015 beschlossen
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- Veröffentlicht am Montag, 06. Oktober 2014
In der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 9.9.2014 wurden mit deutlicher Mehrheit auf Vorschlag des Hauptvorstands foglende neuen monatlichen Beitragssätze ab dem 01.01.2015 beschlossen:
Kinder/Jugendliche u. 18 Jahren 8,00 €
Schüler/Azubi/Studenten u. 28 Jahren 8,00 €
Erwachsene 12,00 €
Erwachsene ab 65 Jahren 8,75 €
Ehepaare 20,00 €
Familien 25,00 €
neu: fördernde Mitglieder 8,00 €
Die Beitragsanpassung wird notwendig, da immer mehr neue Belastungen auf den Verein zukommen und auch der Erhalt und der Unterhalt der vereinseigenen Immobilie immer kostenintensiver werden.
Neue Mitarbeiterin Buchhaltung
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- Veröffentlicht am Freitag, 23. Juli 2021
- Geschrieben von Julian Schäfer
Seit 01.07.2021 unterstützt Frau Derya Ibis die Geschäftsstelle im Bereich Buchhaltung und Rechnungswesen.