Search

Jugendordnung

Jugendordnung der Turnjugend im TVD

 

§ 1 Zusammensetzung der Turnjugend

Mitglieder der Turnjugend im TVD sind

  1.        Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, welche an den Angeboten der Abteilung Turnen – Gymnastik – Wandern des Turnverein 1880 Dreieichenhain e. V. aktiv teilnehmen oder sich in der Jugendarbeit ebendieser engagieren. Zwingende Voraussetzung ist die Mitgliedschaft im Turnverein 1880 Dreieichenhain e. V..
  2.        Ãœber Ausnahmen entscheidet die Jugendvollversammlung.


§ 2 Aufgaben

Die Turnjugend im TVD führt und verwaltet sich selbstständig. Sie entscheidet über die ihr zu fließenden Mittel in eigener Zuständigkeit.

Zentrale Aufgaben sind:

  1.        Bildung einer Gemeinschaft von Kindern und Jugendlichen
  2.        Entwicklung und Förderung neuer und jugendgemäßer Formen der Freizeitgestaltung
  3.        Förderung der Eigenverantwortung
  4.        Mitgestaltung der Arbeit in der Turnabteilung
  5.        Gute Vernetzung der Kinder und Jugendarbeit nach innen und außen (gute Abstimmung mit dem Abteilungsvorstand, mit anderen Vereinen, mit öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe sowie mit anderen Bildungseinrichtungen).
  6.        Förderung des Turnens/der Turnsportarten als Kernsportart
  7.        Förderung der Qualifizierung von Mitarbeitern über Aus- und Fortbildungsangebote der Sport- und Turnverbände


§ 3 Grundsätze der Kinder- und Jugendarbeit

Die Turnjugend im TVD sieht sich als Teil der Turnerjugend Offenbach-Hanau und handelt im Einklang mit den Jugendordnungen der Hessischen Turnjugend im Hessischen Turnverband e. V. und der Deutschen Turnerjugend im Deutschen Turner-Bund e. V..

  1.        Die Turnjugend im TVD bekennt sich zu den Grundsätzen des freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates, ist parteipolitisch neutral und übt religiöse und weltanschauliche Toleranz. Sie fordert von ihren Mitgliedern den respektvollen Umgang miteinander und sportliche Fairness im Verein und außerhalb.
  2.        Als Organisation in der Arbeit von und mit Kindern und Jugendlichen ergreift sie bei jedem ihrer Projekte, ob dauerhaft oder zeitlich begrenzt, geeignete Maßnahmen zum Schutze des Kindeswohles.


§ 4 Organe

Organe der Turnjugend im TVD sind:

  1.        die Jugendvollversammlung
  2.        der Vorstand der Turnjugend im TVD


§ 5 Jugendvollversammlung

  1.        Die Jugendvollversammlung setzt sich aus allen Mitgliedern der Turnjugend, den gewählten und berufenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Trainern, Ãœbungsleitern, Betreuern und einem Vertreter des Abteilungsvorstandes zusammen. Sie ist das oberste Organ der Turnjugend im TVD.
    Aufgaben der Jugendversammlung sind:
    •          Information über die Aktivitäten des vergangenen Jahres
    •          Entlastung und Wahl des Vorstandes
    •          Entwicklung von Ideen für die Arbeit des neuen Vorstandes
    •          Besprechung grundsätzlicher Fragen der Vereinsjugendarbeit
    •          Beschluss über die Veranstaltungsplanung des kommenden Jahres und über die Verwendung der dafür zur Verfügung stehenden Mittel
    •          Entscheidung über den Inhalt der Jugendordnung
    •          Verabschiedung eines Leitbildes

  2.        Die ordentliche Jugendversammlung findet jährlich mindestens einmal, möglichst vor der Jahresversammlung der Abteilung Turnen - Gymnastik – Wandern, statt. Sie wird zwei Wochen vorher vom Vorstand unter Bekanntgabe der Tagesordnung und der eingereichten Anträge in den Ãœbungsgruppen angekündigt. Zusätzlich kann eine Bekanntgabe über einen Aushang und über die Internetseite des Turnverein 1880 Dreieichenhain e. V. geschehen.

    Weitere Jugendvollversammlungen finden statt, wenn eine Mehrheit des Vorstandes dies beschlossen hat oder auf Antrag von einem Viertel der stimmberechtigten Mitglieder der Jugendvollversammlung.

  3.       Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.

    Die Jugendvollversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig.

    Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Turnjugend (§1). Dieses Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden; insbesondere ist eine Ausübung durch Personensorgeberechtigte nicht zulässig.

    Weitere Mitglieder der Jugendvollversammlung haben ein Rede- aber kein Stimmrecht.

§ 6 Vorstand der Turnjugend im TVD

  1.        Der Vorstand der Turnjugend im TVD besteht aus
    •        drei gleichberechtigten Vorsitzenden, von denen mindestens einer automatisch Mitglied im Abteilungsvorstand wird, die selbstständig die Aufgaben des Vorstandes unter sich aufteilen
    •          dem Jugendsprecher und der Jugendsprecherin
    •          Beisitzer/innen
  2.        Der Vorstand ist zuständig für die Kinder- und Jugendangelegenheiten der Abteilung.
    Er entscheidet über die Verwendung spezieller Mittel im Rahmen der Beschlüsse der Jugendvollversammlung.
  3.        Zu den Aufgaben des Jugendvorstandes gehören die Planung von Angeboten der Abteilung in der fachlichen und überfachlichen Jugendarbeit für Kinder und Jugendliche, die Umsetzung der Grundsätze und die Vertretung der Jugendinteressen nach innen (Impulse für attraktive neue Angebote) und außen (Kontakt zur Turnjugend Offenbach-Hanau, zu anderen Vereinen, zur Jugendpflege), siehe § 3.
  4.        In den Vorstand der Turnjugend ist jedes Mitglied nach Vollendung des 14. Lebensjahres wählbar, in das Amt des Jugendsprechers sind nur Mitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wählbar. Ãœber Ausnahmen entscheidet der Vorstand der Turnjugend.
  5.        Vorstandswahlen sind jedes Jahr durchzuführen. Der gewählte Vorstand wird durch die Abteilungsversammlung bestätigt. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt.
  6.        Der Vorstand der Turnjugend erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Jugendordnung und der Beschlüsse der Jugendversammlung.
  7.        Die Treffen des Vorstandes finden nach Bedarf statt.
  8.        Der Vorstand kann eine unbegrenzte Anzahl an weiteren Mitarbeitern mit der Erledigung weiterer Aufgaben betrauen.


§ 7 Finanzierung

Die Turnjugend im TVD verfügt über mit dem Abteilungsvorstand und dem Kassenwart der Abteilung Turnen – Gymnastik – Wandern abgestimmte projektbezogene Beträge im Rahmen des Abteilungsetats und über die Fördermittel Dritter, die ihr im Rahmen ihrer Arbeit zugestanden werden.

Die Gespräche über die projektbezogenen Mittel, die die Turnjugend von der Abteilung erhält, führt der Vorstand.


§ 8 Jugendordnungsänderungen

Änderungen der Jugendordnung können nur nach vorheriger Ankündigung von der jährlichen Jugendvollversammlung oder einer speziell zu diesem Zwecke einberufenen außerordentlichen Jugendvollversammlung beschlossen werden.
Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten und sind dem Abteilungsvorstand und der Abteilungsversammlung mitzuteilen.


§ 9 Inkrafttreten

Die Jugendordnung tritt mit dem Beschluss vom 6.10.2015 der Jugendvollversammlung wie in § 5 bestimmt und der Genehmigung durch die Abteilungsversammlung vom 7.10.2015 und der Jahreshauptversammlung der Abteilung vom 17.2.2016 in Kraft.

Additional information